Ein Mittwochnachmittag in der Bewährungshilfe
Die folgende Szene ist beispielhaft. Aus Gründen der Vertraulichkeit werden in diesem Artikel keine konkreten Fälle aus meiner Supervisionstätigkeit geschildert.
Eine Szene, wie ich sie in dieser Form immer wieder erlebe. Eine Bewährungshelferin sitzt mir beispielsweise gegenüber. Sie hat heute Vormittag eine Sitzung gehabt, die nicht aus dem Kopf geht. Ein Klient, den sie länger begleitet, ist rückfällig geworden. Sie hatte gehofft, dass er die Kurve bekommt. Sie hatte mit ihm an einer Perspektive für die Zeit nach der Bewährung gearbeitet. Sie hat ihm geglaubt, dass er es schaffen will.
Jetzt sitzt sie da und sagt einen Satz, den ich oft höre: „Ich weiß gar nicht, ob ich da überhaupt noch unbefangen rangehen kann.”
Das ist der Moment, in dem Supervision anfängt zu wirken. Es geht dabei nicht um eine Lösung, die ich anbiete. Es geht darum, dass sie diesen Satz hier sagen kann, ohne dass jemand erschrickt, ohne dass ihn jemand sofort einordnen muss, ohne dass ihre Professionalität dadurch in Frage steht.
Seit einigen Jahren arbeite ich in der Supervision von Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern. In diesem Artikel will ich beschreiben, was in diesen Sitzungen geschieht und warum ich überzeugt bin, dass diese Form der Nachbearbeitung für die Berufsgruppe eine der wichtigsten Schutzfunktionen ist, die eine Justizbehörde anbieten kann.
Was diese Berufsgruppe trägt
Bewährungshelfer haben einen Beruf, der in der Öffentlichkeit kaum sichtbar ist. Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Justiz und Sozialem, mit Menschen, deren Lebensgeschichten oft schwer sind und deren Verhalten manchmal beunruhigend bleibt. Sie sollen kontrollieren und gleichzeitig Beziehung anbieten. Sie sollen Rückfälle erkennen und gleichzeitig Vertrauen aufbauen. Sie sollen die Auflagen durchsetzen und gleichzeitig nicht die letzte Bezugsperson sein, die der Klient noch hat.
Diese Doppelrolle ist anspruchsvoll. Wer eine Weile in dem Beruf ist, kennt das Pendeln zwischen beiden Polen. Manchmal funktioniert es. Manchmal kippt es. Und manchmal kommt etwas dazu, das die normale Anstrengung des Berufs übersteigt. Beispielsweise wenn ein Klient sich das Leben nimmt, eine Klientin zu einem gewalttätigen Partner zurückkehrt oder ein Rückfall mit schwerer Straftat endet. Solche Ereignisse hinterlassen Spuren.
Die internationale Forschung zur Belastung in der Bewährungshilfe ist eindeutig. Eine Studie von Lewis und Kollegen mit über 300 Bewährungshelfern aus drei US-Bundesstaaten zeigt: Wer in seiner Fallzuteilung Klienten mit Gewalt- oder Sexualstraftaten als Rückfall erlebt hat, wer mit Suiziden von Klienten konfrontiert war oder wer im Dienst bedroht oder angegriffen wurde, hat signifikant höhere Werte für traumatischen Stress und Burnout als Kollegen ohne solche Erfahrungen. Das ist keine Charakterfrage. Es ist eine erwartbare Reaktion auf das, was diese Arbeit mit sich bringt.
Daneben gibt es das Phänomen, das in der Fachliteratur sekundäre Traumatisierung heißt. Judith Daniels hat in einer Studie im Psychotherapeuten gezeigt, dass auch ohne direkten Kontakt zum Ausgangstrauma eine übertragene Traumatisierung entstehen kann, mit Symptomen, die denen einer posttraumatischen Belastungsstörung gleichen. Wer wiederholt Geschichten von Gewalt, Missbrauch und Verzweiflung hört und mit Menschen arbeitet, die diese Geschichten leben, ist davor nicht geschützt.
Genau hier setzt Supervision an. Sie ist keine Krisenintervention. Sie ist eine regelmäßige Form der professionellen Nachbearbeitung.
Wie ich arbeite: Setting und Rahmen
Mit den Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfern treffe ich mich in der Form der Gruppensupervision. Die Gruppen sind zusammengesetzt aus Kolleginnen und Kollegen, die sich aus dem dienstlichen Alltag kennen. Wir sehen uns alle zwei Monate, in einem festen Rhythmus, über mehrere Stunden. Das Setting ist ruhig, vertraulich und außerhalb der dienstlichen Hierarchien.
Ein Punkt ist mir hier wichtig vorab. Ich bin kein Supervisor mit sozialpädagogischem Hintergrund, der eine Zusatzausbildung in Supervision absolviert hat. Ich bin Psychologe, und das prägt die Art, wie diese Sitzungen geführt werden. Reflexion ist ein Teil meiner Arbeit. Aber ich kann darüber hinaus mit psychologischen Konzepten arbeiten, die in der Supervisionspraxis sonst nicht selbstverständlich zur Verfügung stehen. Übertragungsphänomene, Selbststeuerungsprozesse, Bindungsmuster, Affektregulation. Das sind keine Etiketten, die ich verwende, um Eindruck zu machen. Es sind konkrete fachliche Werkzeuge, die in der Arbeit mit dieser Berufsgruppe immer wieder gebraucht werden.
Diese Form der Gruppensupervision hat zwei Vorteile gegenüber der Einzelsupervision. Erstens spiegeln sich die Belastungen der Berufsgruppe in der Gruppe selbst. Was eine Bewährungshelferin in einem Fall erlebt, kennen die Kollegen in ähnlicher Form aus ihren eigenen Fällen. Diese Resonanz ist ein eigener therapeutischer Faktor. Sie zeigt der Erzählenden: Ich bin nicht allein damit. Was ich erlebe, ist Teil dieses Berufs.
Zweitens ermöglicht die Gruppe eine professionelle Differenzierung, die im Selbstgespräch oder im Zweier-Setting schwerer entsteht. Wenn ein Fall erzählt wird, sind sofort mehrere Perspektiven im Raum. Eine Kollegin erinnert sich an einen ähnlichen Klienten. Ein Kollege bemerkt eine Dynamik, die der Fallführenden vorher nicht aufgefallen war. Diese Vielfalt von Wahrnehmungen wird in der Supervision systematisch nutzbar gemacht.
Der zweimonatige Rhythmus ist bewusst gewählt. Häufiger wäre für die Berufsgruppe schwer in den Alltag zu integrieren. Seltener würde den Zusammenhang zwischen den Sitzungen brechen. Acht Wochen sind ein Rhythmus, in dem die Fälle sich verdichten lassen, ohne dass die Dringlichkeit verloren geht.
Was im Raum passiert: zwei Klärungsebenen
Wenn eine Bewährungshelferin oder ein Bewährungshelfer einen Fall einbringt, geht es in meiner Arbeit immer um zwei Klärungsebenen, die ineinandergreifen.
Die erste ist die intrapersonelle Ebene. Was erlebt die fallführende Person selbst? Welche Gefühle entstehen im Kontakt mit diesem Klienten? Welche Erwartungen, Hoffnungen, Enttäuschungen, Sorgen sind im Spiel? In welchem inneren Zustand befindet sich die Bewährungshelferin, wenn sie mit dem Klienten arbeitet? Aus der Selbststeuerungsforschung weiß man, dass Menschen je nach Aktivierungslage unterschiedlich handlungsfähig sind. Wer unter Druck steht, bleibt oft in einem grübelnden Modus stecken, in dem das Wissen zwar vorhanden ist, aber nicht in flexible Handlung übersetzt werden kann. Wer Zugang zu seinen eigenen Erfahrungsressourcen hat, kann auch in komplexen Situationen umsichtig entscheiden.
Eine andere Linie betrifft das, was zwischen Bewährungshelferin und Klient im Kontakt entsteht. Die psychologische Tradition nennt das Übertragung und Gegenübertragung. Was wird im Bewährungshelfer durch den Klienten aktiviert? Welche eigenen biografischen Themen werden berührt? Welche Reaktionen auf den Klienten sind aus dem Klienten heraus verständlich, welche kommen aus der eigenen Geschichte? Diese Unterscheidung ist nicht akademisch. Sie entscheidet darüber, ob eine Reaktion handlungsleitend wird oder reflektiert werden kann. Wer als Bewährungshelferin spürt, dass sie ungewöhnlich ärgerlich auf einen Klienten reagiert, hat damit eine wichtige Information. Vielleicht über den Klienten, vielleicht über sich selbst, vielleicht über die Dynamik zwischen beiden. Diese Information wird in der Supervision aufgegriffen und nutzbar gemacht.
Die zweite Ebene ist die interpersonelle und systemische. Was läuft zwischen Bewährungshelfer und Klient ab, in welche Muster geraten beide gemeinsam? Hier hilft oft ein Blick auf die Bindungsmuster, die in dieser Beziehung am Werk sind. Viele Klienten in der Bewährungshilfe haben in ihrer Lebensgeschichte schwierige Bindungserfahrungen gemacht. Solche Erfahrungen können sich in der Beziehung zur Bewährungshelferin auf unterschiedliche Weise zeigen, beispielsweise als anhängliche Klammerung, als demonstrativer Rückzug oder als ein Muster, das in der Forschung als desorganisierter Bindungsstil beschrieben wird. Diese Muster sind in der Supervision benennbar und damit auch bearbeitbar.
Dazu kommt die Frage nach der eigenen Affektregulation. Wer mit Klienten arbeitet, die starke Affekte mitbringen, reguliert als Helferin permanent die eigene affektive Lage mit. Das ist anstrengend, und es ist auch riskant. Manchmal werden Affekte des Klienten ungefiltert übernommen. Manchmal werden eigene Affekte abgespalten, um professionell bleiben zu können. Beides hat Folgen. In der Supervision wird diese Affektregulation explizit gemacht und als Arbeitsmaterial behandelt.
Auch die systemische Dimension gehört zu dieser Ebene. Wo wird die Bewährungshelferin in eine Rolle gedrängt, die sie nicht ausfüllen kann und nicht ausfüllen sollte? Wie wirkt das gesamte System auf den Klienten und die Helferin, vom Bewährungsbeschluss über die Auflagen bis zu den Erwartungen anderer Akteure wie Therapeuten, Gerichten, Familienangehörigen? Diese systemische Sicht entlastet oft sehr. Wenn deutlich wird, dass eine schwierige Konstellation nicht allein an der Beziehung zwischen Bewährungshelferin und Klient hängt, sondern in ein größeres Geflecht eingebettet ist, verändert sich der Druck. Verantwortung kann dann sortiert werden. Was ist meine Aufgabe? Was ist Aufgabe anderer? Was kann ich beeinflussen, was nicht?
Im Zusammenspiel beider Ebenen entsteht das, was ich als professionelle Klärung verstehe. Die intrapersonelle Ebene macht die eigene Beteiligung sichtbar und bearbeitbar. Die interpersonelle Ebene ordnet die Situation in ihren Kontext ein. Beides zusammen erlaubt es, einen belastenden Fall zu verarbeiten und ihn nicht nur zu erzählen.
Was Nachbearbeitung ermöglicht
Wenn ich von Nachbearbeitung spreche, meine ich keinen Akt des Aufräumens. Ich meine den Prozess, in dem aus einem belastenden Ereignis eine berufliche Erfahrung wird. Erst dieser Prozess macht den Unterschied zwischen einer Belastung, die sich ansammelt, und einer Belastung, die integriert werden kann.
Konkret heißt das mehrere Dinge. Die Bewährungshelferin kann nach der Sitzung das benennen, was sie vorher nicht in Worte bringen konnte. Sie kann ihre eigene Reaktion verstehen. Sie kann erkennen, wo sie eine Hypothese hatte, die sich nicht bestätigt hat, und kann diese korrigieren. Sie kann sehen, wo sie an Grenzen ihrer beruflichen Möglichkeiten gestoßen ist und wo es realistisch keine andere Lösung gegeben hätte. Sie kann unterscheiden zwischen Schuld und Verantwortung. Sie kann zur Arbeit zurückkehren, ohne den Fall im Rucksack mitzutragen.
Aus meiner Erfahrung in der Arbeit mit Bewährungshelfern zeigt sich diese Wirkung in zwei Bereichen besonders. Erstens in der professionellen Resilienz: Mitarbeitende, die regelmäßig in Supervision sind, bleiben länger und stabiler in ihrer Rolle. Sie entwickeln eine Routine im Umgang mit belastenden Situationen, ohne sich davon abzuschotten. Zweitens in der Qualität der Arbeit mit den Klienten: Wer die eigene Beteiligung kennt, kann professioneller reagieren. Wer die Dynamik zwischen sich und dem Klienten verstanden hat, kann sie aktiv gestalten, statt von ihr getragen zu werden.
Was ich aus dieser Arbeit gelernt habe
Bewährungshilfe ist ein Beruf, der in der öffentlichen Wahrnehmung unterschätzt wird. Was diese Frauen und Männer leisten, ist fachlich anspruchsvoll und menschlich fordernd in einer Weise, die in anderen Berufen seltener vorkommt. Sie tragen über Jahre die Geschichten von Menschen, deren Lebenswege schwer sind, und sollen dabei selbst stabil bleiben.
Für die Supervision dieser Berufsgruppe braucht es eine fachliche Begleitung, die zwischen Kontrolle und Beziehung nicht moralisiert, mit dem Spannungsfeld zwischen Recht und sozialer Arbeit umgeht und die affektiven Tiefen dieser Arbeit erkennen kann. Hier kommt meine Position als Psychologe zum Tragen. Ich kann Übertragungsphänomene benennen, Anzeichen sekundärer Traumatisierung einordnen und Selbststeuerungsprozesse fachlich beschreiben. Ich bin dabei nicht Therapeut der Bewährungshelfer und will es auch nicht sein. Die Grenze zwischen Supervision und Therapie halte ich klar. Innerhalb des Supervisionsrahmens arbeite ich aber mit einer psychologischen Tiefe, die in der üblichen Supervisionspraxis selten geworden ist.
Was für die Bewährungshilfe gilt, gilt strukturell auch für andere Berufsgruppen, die mit den schwierigen Seiten menschlicher Lebenswege arbeiten. Jugendhilfe und Allgemeiner Sozialer Dienst, Sozialarbeit in Wohnungslosen- oder Suchthilfe, Pflegebereich mit dem täglichen Umgang mit Leid und Sterben. Die Belastungsstrukturen unterscheiden sich im Detail, aber die Grundanforderung ist dieselbe. Wer in diesen Berufen arbeitet, braucht einen professionellen Raum für die Nachbearbeitung dessen, was die Arbeit hinterlässt. Wer ihn nicht bekommt, trägt die Belastung in den Alltag und in den nächsten Klientenkontakt. Mit den Folgen, die in der Forschung gut belegt sind.
Wenn Sie als Justizbehörde, soziale Einrichtung oder Träger Supervision für Ihre Mitarbeitenden suchen, besonders in belastenden Tätigkeitsfeldern:
Ich begleite Berufsgruppen, deren Arbeit mit den schwierigen Seiten menschlicher Lebenswege zu tun hat. Bewährungshilfe, Jugendhilfe, Sozialarbeit, Pflegebereich. In Gruppensupervision oder in Einzelformaten. Mit psychologischer Fundierung und mit Respekt vor der Anspruchsvollheit dieser Arbeit. Die angebotene Supervision ist ein Format der professionellen Reflexion und keine Psychotherapie.
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Weiterführende Artikel
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- Warum ist Supervision im sozialen Bereich unverzichtbar
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Quellen
- Lewis, K. R., Lewis, L. S. & Garby, T. M. (2013). Surviving the trenches: The personal impact of the job on probation officers. American Journal of Criminal Justice, 38, 67–84. https://doi.org/10.1007/s12103-012-9165-3
- Daniels, J. (2008). Sekundäre Traumatisierung – Interviewstudie zu berufsbedingten Belastungen von Therapeuten. Der Psychotherapeut, 53, 100–107. https://doi.org/10.1007/s00278-008-0585-y